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Vorbeugender Brandschutz

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Brandschutzbeauftragter

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Entsprechend § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gehört es zu den Pflichten eines Arbeitgebers für eine geeignete Organisation zu sorgen, um die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Hierzu zählt insbesondere auch der organisatorische Brandschutz.

Wir unterstützen Ihren Brandschutzbeauftragten in seinem Aufgabenbereich und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen passgenaue Lösungen. Haben Sie keinen Brandschutzbeauftragen in Ihrem Unternehmen, so können Sie uns direkt als Brandschutzbeauftragten bestellen und somit diese Aufgabe im organisatorischen Brandschutz an uns outsourcen. Hierbei betrachten wir nicht nur Vorgaben aus dem Arbeitsschutz, sondern beraten auch hinsichtlich der Vorgaben aus dem Bauordnungsrecht. Wir erstellen u.a. Ihre Brandschutzordnung und können auch unmittelbar die Ausbildung Ihrer Beschäftigten zu Brandschutzhelfern durchführen.

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Unsere Leistung im Überblick

Z Bestellung als Brandschutzbeauftragten

Z Beratung Ihres Unternehmens im organisatorischen Brandschutz

Z Ausbildung Ihrer Brandschutzhelfer

Z Bereitstellung der Unterlagen über unsere Cloud

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Ihr Kontakt

Haben Sie Fragen und möchten mit uns in Kontakt treten? Nutzen Sie hierfür einen der aufgeführten Kanäle oder schreiben Sie uns direkt über unser Kontaktformular. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

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