Serviceportfolio
Arbeitsschutz
Unterweisungen
Beschäftigte müssen über Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei ihrer Arbeitsstelle und ihrer ausgeführten Tätigkeiten unterwiesen werden. Bereits vor der Aufnahme einer Tätigkeit und fortlaufend in regelmäßig wiederkehrenden Zeitabständen müssen Unterweisungen angemessen und während der Arbeitszeit durchgeführt werden. Unterweisungen sind mindestens jährlich, je nach Vorgaben, Gefährdungen oder Schutzbedürftigkeit der Beschäftigten auch mehrmals pro Jahr durchzuführen. Die Inhalte der Unterweisungen müssen so vermittelt werden, dass alle Beschäftigten diese verstehen und bei Unklarheiten Nachfragen gestellt werden können.
Neben den vorgegebenen Inhalten einer Unterweisung unterweisen wir Ihre Beschäftigten auch anhand aktueller Gefährdungsbeurteilungen, sodass wir explizit auf die für Ihre Beschäftigten relevanten Gefährdungen eingehen können. Darüber hinaus betrachten wir nicht nur weitere konkretisierende Gesetze, Verordnungen und Vorschriften (z.B. Mutterschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Lastenhandhabungsverordnung, usw.) aus dem Bereich des Arbeitsschutzes, sondern berücksichtigen u.a. auch bauordnungsrechtliche Vorgaben des Brandschutzes.
Unsere Leistung im Überblick
Durchführung von regelmäßigen Unterweisungen vor Ort oder via Videokonferenz
Ansprechpartner für Rückfragen
Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen
Dokumentation und Bereitstellung der Unterweisung
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Ihr Kontakt
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