Serviceportfolio
Arbeitsschutz
Gefahrstoffe
Unternehmen, in denen Beschäftigte mit Gefahrstoffen umgehen oder Tätigkeiten ausüben, bei denen eben solche entstehen oder freigesetzt werden, haben bei der Gewährleistung eines wirkungsvollen Arbeits- und Umweltschutzes eine besondere Sorgfaltspflicht. Deshalb ist ein Arbeitgeber verpflichtet die Beschäftigten vor solchen Gefahren zu schützen, indem er die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen erfasst und beurteilt.
Für Unternehmen, bei denen die Gefahrstoffverordnung Anwendung findet, wird die Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses gefordert. Bei der Erstellung des Verzeichnisses unterstützt eine fachkundige Person, die so genannte „Beauftragte Person für Gefahrstoffe“.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines geeigneten Gefahrstoffverzeichnisses oder übernehmen diese Aufgabe gänzlich für Sie.
Unsere Leistung im Überblick
Erstellung eines für Ihr Unternehmen geeigneten Gefahrstoffverzeichnisses
Durchführung eines einfachen Maßnahmenkonzeptes für Gefahrstoffe (EMKG)
Anwendung der Substitutionspflicht
Bereitstellung des Verzeichnisses über unsere Cloud
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