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Arbeitsschutz
Ausbildung von Evakuierungshelfern
Nicht nur die regelmäßig durchzuführenden Evakuierungsübungen können für ein Unternehmen vorgeschrieben sein, sondern auch die Ausbildung von Evakuierungshelfern, denen bei einer
Evakuierung besondere Aufgaben zukommen. Diesbezüglich hat der Arbeitgeber für sein Unternehmen eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten zu Evakuierungshelfern auszubilden. Hierbei kann sich die Anzahl der auszubildenden Evakuierungshelfer aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben oder sich an der DGUV I 205-023 orientieren.
Für die Durchführung der Ausbildung Ihrer Beschäftigten zu Evakuierungshelfern kommen wir zu Ihnen in Ihr Unternehmen und üben und bilden direkt dort aus, wo eine Evakuierung nötig werden kann. Ihre zukünftigen Evakuierungshelfer lernen dadurch das Evakuieren aus einem Gebäude genau an der Stelle, wo sie tätig werden müssen.
Um die Evakuierung bei Ihnen vor Ort praktisch zu üben, nutzen wir u.a. Ihren Flucht- und Rettungsplan und begehen gemeinsam mit Ihren zukünftigen Evakuierungshelfern die, bei einer Evakuierung zu nutzenden, Flucht- und Rettungswege in Ihrem Unternehmen. So lernen die zukünftigen Evakuierungshelfer ihren Verantwortungsbereich besser kennen und können im Notfall situationsabhängig entscheiden, welche Flucht- bzw. Rettungswege für eine möglichst schnelle Evakuierung zu nutzen sind und können darüber hinaus eintreffende Rettungskräfte zielgerichteter in die Lage einweisen. Wir berücksichtigen Ihre infrastrukturelle Situation vor Ort und nutzen für Ausbildungsinhalte gerne auch Ihre Unterlagen, wie z.B. Ihre Brandschutzordnung oder Ihr Evakuierungskonzept.
Unsere Leistung im Überblick
Darstellung direkt am Arbeitsplatz
Einhaltung vorgegebener Ausbildungsinhalte
Teilnahmebescheinigung
Formale Bestellung Ihrer Evakuierungshelfer
Kontaktieren Sie uns
Ihr Kontakt
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