Serviceportfolio
Arbeitsschutz
Sicherheit, Gesundheitsschutz und eine menschengerechte Arbeitsgestaltung sind notwendige Fundamente eines jeden betrieblichen Handelns. Hierbei müssen Arbeitgebende bei allen Prozessen und Abläufen den Arbeitsschutz und damit die Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten immer beachten.
Wir beraten Sie als Arbeitgebende und auch Ihre Beschäftigten mit besonderen Aufgabenbereichen (z.B. Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte, usw.) bedarfsgerecht und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam Lösungen.
Wir stellen auf den folgenden Seiten lediglich einen Teil unseres Angebotes vor. Selbstverständlich können Sie uns auch als Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen bestellen, sodass wir sämtliche Aufgaben des Arbeitsschutzes für Sie und Ihr Unternehmen übernehmen.
Unser Angebot
Die Leistungsübersicht


Gefährdungsbeurteilungen
Die Arbeitgebenden haben die Pflicht zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung vor Beginn der Arbeitsaufnahme und müssen diese regelmäßig fortschreiben.


Unterweisungen
Während der Arbeitszeit besteht die Pflicht zur Unterweisung aller Beschäftigten über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit.


Begehungen
Die Verantwortung für den sicheren Betrieb eines Unternehmens obliegt den Unternehmern selbst. Mithilfe einer Begehung können Gefährdungen erkannt und beseitigt werden.


Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
Bauherren, auf deren Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden, können verpflichtet sein einen oder mehrere geeignete Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren (SiGeKo) zu bestellen.
Umfrage zu psychischen Belastungen
Unternehmen haben nicht nur die Pflicht, psychische Belastungen bei der Arbeit zu erfassen und zu dokumentieren, sondern müssen im Falle einer vorliegenden Belastung auch entsprechende Maßnahmen umsetzen.
Gefahrstoffe
Betriebe, in denen Beschäftigte mit Gefahrstoffen umgehen oder Tätigkeiten ausüben, bei denen eben solche entstehen oder freigesetzt werden, haben eine besondere Sorgfaltspflicht.
Ausbildung von Evakuierungshelfern
Entsprechend gesetzlichen Vorgaben hat ein Unternehmen Personen in einer ausreichenden Anzahl zu benennen, die in einer Gefahrensituation eine Evakuierung sicherstellen können.
Ausbildung von Brandschutzhelfern
Für einen wirksamen Brandschutz hat ein Unternehmen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausgewählte Beschäftigte zu Brandschutzhelfern auszubilden und zu benennen.
Kontaktieren Sie uns
Ihr Kontakt
Haben Sie Fragen und möchten mit uns in Kontakt treten? Nutzen Sie hierfür einen der aufgeführten Kanäle oder schreiben Sie uns direkt über unser Kontaktformular. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.